Nationales und internationales Steuerrecht

Dank der Fachkompetenz unseres Teams und der Zusammenarbeit mit einem dichten Netzwerk ausländischer Berater sind wir in der Lage, Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften, Investoren und internationale Konzerne in Fragen des schweizerischen und internationalen Steuerrechts zu unterstützen.

Einhaltung der Steuervorschriften und Steuerverwaltung

Von Ihrer Steuererklärung bis zur Quellensteuer, Stempelsteuer, Meldeverfahren und Mehrwertsteuer. Wir kümmern uns um alle steuerlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens.

Internationales Steuerrecht

Wir bieten spezialisierte internationale Steuerberatung, dank der Expertise unseres Teams und der Zusammenarbeit mit einem umfangreichen globalen Netzwerk von Beratern und Experten.

Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures und Holdingstrukturen

Ob Fusion, Übernahme oder Veräusserung, wir beraten Sie bei allen Mergers & Acquisitions (M&A) Transaktionen, einschliesslich steuerlicher, buchhalterischer und rechtlicher Due-Diligence-Dienstleistungen für Verkäufer und Käufer:

  • Ausserordentliche Finanztransaktionen: Fusionen, Übernahmen, Entflechtungen und Vermögensübertragungen
  • Steuerliche, buchhalterische und rechtliche Due Diligence für Verkäufer oder Käufer
  • Finanzierungsmöglichkeiten

Sanierungs-, Umschuldungs- und Finanzierungsmassnahmen

Unsere Kanzlei steht Ihnen als Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- und Finanzberater in allen Verfahren zur Sanierung von Unternehmen und zur Umschuldung zur Seite.

Mitarbeiterbeteiligung

Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, der steuerlichen Bewertung von Beteiligungsrechten und der Aushandlung von steuerlichen Vereinbarungen (Tax Rulings).

Steuerberatung für Investmentfonds, Private Equity, Risikokapital und Start-ups

Unser Steuerrechtsteam berät Sie gerne in Bezug auf Investitionen in Private-Equity-Fonds, Venture-Capital und Start-ups.

Beratung für Trusts und Stiftungen

Wir bieten Steuer- und Rechtsberatung zu allen Aspekten der Verwaltung von Trusts und Stiftungen, von der Gründung über die Migration in andere Rechtsordnungen bis hin zur eventuellen Liquidation.

Rückforderung und/oder Befreiung von ausländischen Quellensteuern

Mit unserer langjährigen Erfahrung in internationalen Steuerfragen können wir Sie bei der Rückforderung oder Befreiung von ausländischen Quellensteuern unterstützen.

Wie können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns gerne